Rechtsanwalt Markus R. Keller erhielt seine zeitlich erste Ausbildung im Medienrecht, im Urheberrecht, dem Recht der neuen Medien und im (nationalen und internationalen) Vertragsrecht. In der Praxis spezialisierte er sich hier früh auf vorbereitende wirtschaftliche und rechtliche Strategieberatung, Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung und alle Arten außergerichtlicher Streitvermeidung und -lösung.
Er vertritt, berät und betreut rechtlich, wirtschaftlich und strategisch umfassend Freiberufler, Künstler, Musiker und DJs, Schriftsteller, Fotografen, Filmschaffende und andere Kreative, Models und Agenturen sowie Unternehmen und Unternehmer aus allen Bereichen der Medienbranche und aus dem Sport-, Mode-, Fashion- und Beautybereich.
Seit Jahren begleitet, berät und betreut die Rechtsanwaltskanzlei Markus R. Keller zudem nationale und internationale Immobilien-Projektentwicklungen unter allen rechtlichen Gesichtspunkten, von der Initiierung über Konzeption und Management bis zur Vermarktung und/ oder den Weiterverkauf.
Tätigkeitsschwerpunkte in diesem Bereich sind die Verhandlung, Gestaltung und Überprüfung von Projektfinanzierungs-, entwicklungs-, -management- und Projektsteuerungsverträgen, Gesellschaftsverträgen, Property Managementverträgen sowie diesbezüglicher Absichtserklärungen (Letter of Intent), Memoranda of Understanding und Vertraulichkeitsvereinbarungen.
Herr Keller studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und in Spanien an der Universitat Rovira í Virgili in Tarragona / Barcelona. Er erreichte dabei doppelte große Prädikatsexamina im Ersten und Zweiten Juristischen Staatsexamen.
Aktuell promoviert Rechtsanwalt Keller bei Prof. em. Dr. iur. Dietmar Willoweit, dem ehemaligen Präsidenten der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.
Auch in englischsprachigen Angelegenheiten vertritt und berät Rechtsanwalt Markus R. Keller Sie mit nahezu muttersprachlichen Fertigkeiten.